Bei welchen Schäden zahlt die Versicherung?
Ein richtiges Unwetter – wie wir es derzeit leider häufig erleben – kann große Schäden anrichten: Am und im Haus, am Auto und auch Menschen sind im Fall des Falles in Gefahr. Gut, wenn man für solche Fälle einen umfassenden Versicherungsschutz hat. Doch auch wenn man umfassend versichert ist, muss man Pflichten einhalten, damit die Versicherung auch wirklich zahlt – die sogenannten Obliegenheiten. Dies sind Vertragspflichten, die der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit eingeht, um im Schadensfall die vollständige Leistung des Versicherers zu erhalten. Grundsätzlich kommen bei einem Unwetter – je nach Schaden – unterschiedliche Versicherungen zum Tragen und dementsprechend müssen unterschiedliche Obliegenheiten erfüllt sein: Man ist aber auf jeden Fall gut beraten, wenn man entstandene Schäden sofort wahrheitsgemäß dokumentiert und der Versicherung meldet. Weiters muss verhindert werden, dass sich der entstandene Schaden vergrößert bzw. sollte Folgeschäden nach Möglichkeit vorgebeugt werden.
Schäden am Haus oder der Wohnung
Durch eine
Eigenheimversicherung oder eine Gebäudeversicherung sind Schäden am Bauwerk gedeckt, die unverschuldet und unvorhersehbar entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Unwetter mit Blitzschlag, Hagel und Starkregen oder Naturkatastrophen wie Hochwasser. Die Haushaltsversicherung deckt die entstandenen Schäden im Haus – beispielsweise, wenn Grundwasser in die Räume eindringt oder Geräte durch Blitzschlag kaputtgehen. Wenn ein solch heftiges Unwetter im Anzug ist, kann man auf jeden Fall Vorbereitungen treffen, um die Schäden möglichst gering zu halten: So sollten unter anderem alle Fenster, vor allem Kellerfenster und Türen fest verschlossen werden, bewegliche Gegenstände z. B. auf Balkon oder Terrasse befestigt werden, Flüssigkeiten oder Gase gegen umkippen und auslaufen gesichert werden und gewährleistet sein, dass alle Personen im Haus – vor allem Kinder und ältere Menschen – ausreichend geschützt sind. Um sich zu vergewissern, dass auch eventuelle optische Schäden wie Dellen an der Fassade und Gegenstände am Grundstück und im Garten mitversichert sind, ist es ratsam die Polizze in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Das erledigen die unabhängigen Versicherungsmakler mit ihrer umfassenden Expertise für die Versicherungsnehmer. Nach einer ausführlichen Beratung legt dieser dann gemeinsam mit dem Kunden fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um eine eventuelle Unterversicherung zu vermeiden.
Personenschäden
Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und der Sicherung beweglicher Gegenstände andere Menschen zu Schaden kommen – beispielsweise durch einen herunterfallenden Blumentopf – kommt die private Haftpflichtversicherung zum Einsatz. Auch hier ist eine Beratung hinsichtlich der Haftpflichtsumme durch die unabhängigen Versicherungsmakler unbedingt anzuraten.
Schäden am Auto
Um sein Auto vor Wasser-, Sturm- und Hagelschäden zu bewahren, muss eine entsprechende Voll- oder Teilkaskoversicherung mit entsprechenden Selbstbehalten abgeschlossen werden. Eine einfache Haftpflichtversicherung kommt nicht für Unwetterschäden auf. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Wenn das Auto unter einem morschen Baum geparkt wurde, der in Folge eines Sturms einknickt und damit das Fahrzeug beschädigt oder es trotz des aufziehenden Unwetters in der Nähe großer Wassermengen abgestellt wurde, kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit aussteigen.
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