Badeunfall: Ertrinken als zweithäufigste Todesursache
An heißen Tagen zieht es uns ins kühle Nass. Leider sind sich viele Eltern und Kinder der Gefahren im Wasser nicht bewusst, was immer wieder zu schlimmen Badeunfällen führt. Die Zahlen sind alarmierend. Bereits im Juni berichtete das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) von mindestens 13 ertrunkenen Personen in Österreich. Dabei hat die Badesaison gerade erst begonnen. Bei Kindern zählt das Ertrinken zur
zweithäufigsten Todesursache. Hinzu kommt, dass
jeder Zehnte im Alter zwischen fünf und 19 Jahren nicht schwimmen kann, und dass es auch unter Erwachsenen viele Nichtschwimmer gibt.
Mehr Sicherheit im Wasser
Die meisten Badeunfälle sind auf
unzureichende Schwimmkenntnisse zurückzuführen, gefolgt von
Alkoholeinfluss und
Selbstüberschätzung. Das KFV hat erhoben, dass coronabedingt um die 9.000 Schwimmkurse für österreichische Schulkinder ausgefallen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die meisten Unfälle in unbewachten Gewässern ereignen. Ohne das schnelle Einschreiten eines Bademeisters kann ein Badeunfall zu schwerwiegenden Verletzungen, Bewusstlosigkeit mit Langzeitfolgen oder im schlimmsten Fall zum Tod führen.
Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich schützen, worauf beim Baden geachtet werden muss und welches die wichtigsten Schritte im Ernstfall sind. Zusätzlich klären wir Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz und zeigen auf, wer für Badeunfälle haftet.
Kinder auf den Badespaß vorbereiten
Das Tückische an Badeunfällen ist, dass sie meist zu spät bemerkt werden. Entgegen der Annahme, dass Betroffene laut um Hilfe schreien, verkrampft die Stimmritze, sobald Wasser in die Atemwege gelangt. Dies verhindert Hilferufe. Daher sollten Minderjährige im Wasser, je nach Alter sowie ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand, nie aus den Augen gelassen werden.
Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Zusätzlich haben Erziehungsberechtigte die Verantwortung, ihre Sprösslinge bestmöglich auf den Badespaß vorzubereiten. Neben entsprechenden Schwimmhilfen (Schwimmflügel oder -weste) gehört auch dazu, ihnen das Schwimmen beizubringen und die wichtigsten Baderegeln zu vermitteln. Luftmatratzen, aufblasbare Formen wie Reifen, Tiere oder Schwimmnudeln sind als Schwimmhilfen ungeeignet.
Am sichersten ist das Schwimmen in bewachten Gewässern, stets unter der Aufsicht eines ausgebildeten Bademeisters, der im Ernstfall eingreifen kann. Unterschätzen darf man auch die Gefahr in Planschbecken keinesfalls. Selbst bei geringer Tiefe kann es schon zu Unfällen kommen.
Die wichtigsten Schritte im Ernstfall
Werden Sie Zeuge eines Badeunfalls,
Eine Versicherung für jeden Fall
Ein Badeunfall geht im besten Fall glimpflich aus. Aber unter Wasser reichen schon wenige Minuten Bewusstlosigkeit, um bleibende Schäden davonzutragen. Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit können dann die schwerwiegenden Folgen sein. Die Erstversorgung wird zwar immer von Ihrer Krankenversicherung übernommen, da es sich allerdings um einen Freizeitunfall handelt, benötigen Sie für alle Behandlungen darüber hinaus eine
private Unfallversicherung. Ob Bergung, Invalidität oder Verdienstausfall, die private Zusatzversicherung deckt diese Kosten.
Unfall im Urlaub – wer zahlt?
Oft passieren Unfälle im Urlaub, weil man erstens mehr Zeit im Wasser verbringt und zweitens Eltern häufiger ihre Kinder unbeobachtet im Pool oder Meer spielen lassen. Kommt es zu einem Unfall oder einer Verletzung, werden im Ausland bezahlte Arztrechnungen ebenfalls von Ihrer privaten Unfallversicherung übernommen. Diese kann auch für die gesamte Familie abgeschlossen werden und kümmert sich, falls notwendig, um den
Krankenrücktransport aus dem Urlaubsort.
Haftung in öffentlichen Schwimmbädern
Viele Personen gehen davon aus, dass in öffentlichen Bädern automatisch die Betreiber bei Badeunfällen haften. Allerdings bleibt die Aufsichtspflicht der Eltern auch in einem Schwimmbad bestehen. Wird diese verletzt und dem Kind stößt etwas zu, tragen sie die Verantwortung. Aber es kommt auch darauf an, ob Bademeister und Schwimmbadbetreiber ihre Pflichten erfüllt haben. Verliert z.B. ein Kind im Wasser das Bewusstsein, während der Bademeister oder die Bademeisterin vom Smartphone abgelenkt waren, kann er oder sie auf Schadensersatz geklagt werden. Hat sich der Unfall aufgrund von baulichen Maßnahmen ereignet, haften womöglich die Schwimmbadbetreiber.
Haftung bei privaten Pools
Für private Poolbesitzer:innen ist auf jeden Fall eine
Privathaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Denn im Ernstfall haften sie als Privatperson und das kann teuer werden. Private Pools und Schwimmteiche daher am besten zusätzlich mit einem Zaun absichern, damit sich Kinder nicht ungehindert Zutritt verschaffen und es zu keinem Unfall kommt.
Die wichtigsten Baderegeln auf einen Blick
Wer diese Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt, ist für ein sicheres Badevergnügen bestens gerüstet. Mit der entsprechenden Versicherung können Sie sich für Freizeitunfälle mit Folgeschäden zusätzlich absichern, ihr
finanzielles Risiko minimieren und
gute Nachsorge erhalten. Die unabhängigen Versicherungsmakler:innen beraten Sie gerne!
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