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Die 5 wichtigsten Versicherungen für Selbständige

computer auf Tisch mit Kaffee und Brille

Die Selbständigkeit bringt viele Vorteile mit sich: Man trifft eigenständig Entscheidungen, ist unabhängig und kann die eigenen Träume und Ziele verwirklichen. Doch was passiert, wenn Sie als Unternehmer plötzlich krank werden und für längere Zeit ausfallen? Was, wenn Sie in Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten verwickelt werden? 

Während Angestellte sich während einer Krankheit, Berufsunfähigkeit oder einem Unfall zumindest teilweise auf die gesetzliche Absicherung verlassen können, hängt die Existenz von selbständigen Unternehmern und Freiberuflern sowie deren Mitarbeitern unmittelbar mit der Ausübung und dem Erfolg ihrer Tätigkeit zusammen. Eine private Absicherung kann deshalb nicht nur den Unternehmer selbst, sondern das gesamte Unternehmen vor dem finanziellen Ruin schützen.

Mit folgenden fünf Versicherungen können Sie Ihre Selbständigkeit nahezu unbeschwert genießen:  


1. Krankenversicherung inklusive Krankentagegeld

Eine Krankenversicherung ist das Um und Auf. Während Arbeitnehmer automatisch über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) abgesichert sind, werden Selbständige und Bauern über die Sozialversicherung für Selbständige (SVS) pflichtversichert. Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte haben hingegen die Wahl zwischen einer Selbstversicherung im Rahmen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) oder einer privaten Krankenversicherung mittels „Opting Out“. Die „Opting Out“-Variante kann als Mittelweg zwischen Sozialversicherung und privater Versicherung gesehen werden und bedarf einer Abstimmung mit der jeweiligen Standesvertretung. Durch die private Krankenversicherung sind Krankenhausaufenthalte, Zahnbehandlungen, Kosten für Transport und Bergung, Begleitkosten, die Wahl eines Vertrauensarztes und oftmals sogar die Selbstbehalte inkludiert. Weitere Zusatzbausteine wie die Sonderklasse können vor allem dann sinnvoll sein, wenn sich Unternehmer auch im Krankenhaus weiterhin um Ihr Unternehmen kümmern müssen. Durch die Sonderklasse haben Sie etwa Anspruch auf ein Einzel- oder Zweibettzimmer.

Einzelunternehmer, Freiberufler oder Selbständige können sich krank sein eigentlich nicht leisten. Jeder Tag, an dem sie als Arbeitskraft ausfallen, müssen sie einen finanziellen Verlust verbuchen. Die Absicherung mittels eines Krankentagegeldes kann hier Abhilfe schaffen. Dies ist eine Art „Lohn“, den Unternehmer während ihres Krankenhausaufenthalts pro Tag ausbezahlt bekommen.

2. Berufsunfähigkeitsversicherung


Die Berufsunfähigkeit stellt nicht nur für Angestellte ein großes Risiko dar. Selbständige sind von einer beruflichen Zwangspause umso stärker betroffen, denn der Erfolg Ihres Unternehmens hängt meist mit ihrer Tätigkeit zusammen und kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen. Im Ernstfall erhalten sie meist keine oder nur eine geringe staatliche Unterstützung. Deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, um im Falle von Unfall, psychischen Erkrankungen, Krebserkrankungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates abgesichert zu sein. Diese Zusatzversicherung leistet bei Wegfall des Einkommens Ausgleichszahlungen und sichert die Existenz des Unternehmers. Dabei sollte man auf den Prognosezeitraum achten. Er gibt an, wie lange die Berufsunfähigkeit dauern muss, damit eine Zahlung seitens der Versicherung erfolgt.  


3. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung


Im beruflichen Umfeld, speziell im Dienstleistungssektor, können Schadensersatzansprüche in hohem Ausmaß anfallen, für die der Unternehmer unter Umständen auch mit seinem privaten Vermögen haftet. Um sich vor Schadensersatzansprüchen Dritter abzusichern, sollten Selbständige, Freelancer und Unternehmer dringend eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, welche mit der Privathaftpflichtversicherung vergleichbar ist. 

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufe wie etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die unmittelbar bei Berufsausübung entstehen. Unterläuft einem Arzt ein Fehler, kann der Patient auf Schadensersatz klagen. Wurde dieser durch leichte Fahrlässigkeit herbeigeführt, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten. Bei manchen Versicherungen ist sogar grobe Fahrlässigkeit im Leistungsumfang inkludiert. Wird der Schaden allerdings vorsätzlich herbeigeführt, dann zahlt die Versicherung nicht.


Die Betriebshaftpflichtversicherung hingegen deckt Schäden gegenüber Dritten, die nicht unmittelbar mit der Ausübung des Berufes zusammenhängen. Diese Versicherung umfasst nicht nur den Betrieb als solchen, sondern auch Schäden, die Mitarbeiter gegenüber Dritten verursachen. Schäden am Unternehmensinventar sind von der Versicherung ausgeschlossen. 


4. Firmen-Rechtsschutzversicherung


Für den Fall, dass Sie als Unternehmer Forderungen gegenüber Dritten geltend machen wollen, ist eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil. Diese Versicherung ist hilfreich, wenn beispielsweise Kunden Ihren Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen, Lieferanten nicht die vereinbarte Leistung erbringen oder Unstimmigkeiten mit Mitarbeitern entstehen. Im Falle eines Rechtsstreits werden die damit verbundenen Kosten für Anwälte, Verfahren und Sachverständiger von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Viele Versicherer bieten auch eine anwaltliche Erstberatung an. Den Firmen-Rechtsschutz schließen Sie als Gewerbetreibender und nicht als Privatperson ab. Dennoch können Sie je nach Versicherer auch sich selbst und Ihre Familie im privaten Umfeld sowie Unternehmensfahrzeuge und gewerblich genutzte Immobilien inkludieren.


5. Betriebsunterbrechungsversicherung


Eine Betriebsunterbrechung kann besonders bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen mit dem Ausfall des Unternehmers aufgrund von Krankheit oder Unfall zusammenhängen. Fällt der Eigentümer für längere Zeit aus, kommt nicht nur das Betriebsgeschehen zum Erliegen, sondern ist auch die Existenz der Mitarbeiter gefährdet. Für diese Notlage gibt es eine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberufler und Selbständige (BUFT). Hier sollte bei Vertragsabschluss dringend die Karenzzeit beachtet werden. Sie gibt an, wie lange der Unternehmer ausfallen muss, ehe die Versicherung mit ihren Zahlungen die Ausfälle übernimmt. Im Normalfall wird eine Karenzzeit zwischen 7 und 28 Tagen vereinbart. Damit verhindern die Versicherer, dass bei jeder Grippe und kleineren Verletzung sofort eine Zahlung erfolgen muss. Geht der Ausfall mit einem Spitalsaufenthalt einher, dann entfällt die Karenzzeit normalerweise. 



Je nach Gewerbe, Größe des Betriebes und Risikobereitschaft des Unternehmers kann die Sinnhaftigkeit der Versicherungen variieren. Lassen Sie sich deshalb von den unabhängigen Versicherungsmakler:innen ausführlich beraten und blicken Sie der Selbständigkeit sorglos entgegen. Mit den richtigen Versicherungen an Ihrer Seite, müssen Sie sich um mögliche Schadensfälle, Krankheiten oder Unfälle keine Gedanken machen und können sich auf das Wesentliche im Berufsalltag konzentrieren.


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