Ein Wasserschaden kann ins Geld gehen
Wenn es von der Decke tropft oder gleich ein Teil der Wohnung unter Wasser steht, ist der Aufschrei bei den Betroffenen groß. Das Wasser dringt in jede Ritze, beschädigt teure Böden und Möbelstücke oder zieht die Funktion von technischen Geräten in Mitleidenschaft. Hier erfahren Sie, warum Wasserschaden nicht gleich Wasserschaden ist und wie Sie im Schadensfall richtig handeln.
Woher kommt das Wasser?
Pro Jahr werden in Österreich über 100.000 Wasserschäden bei den Versicherungen gemeldet. Das zeigt, dass es jede:n jederzeit treffen kann. Die häufigsten Gründe sind:
Schäden, die durch den Austritt von Leitungswasser an Böden, Decken und Wänden entstehen, ziehen oft aufwändige und kostspielige Sanierungsmaßnahmen und – bei nicht fachgerechter Entfeuchtung – Langzeitfolgen wie z. B. Schimmelbildung nach sich. Zum Leidwesen mancher, die sich in trügerischer Sicherheit wiegen, sind die Schäden nicht oder nicht ausreichend durch die Versicherung gedeckt.
Leitungswasserschäden & die richtige Versicherung
Welche Versicherung bei einem Schaden greift, hängt von der Art des Wasserschadens ab. Wasserschäden am beweglichen Mobiliar und am übrigen Hausrat werden üblicherweise durch die
Haushaltsversicherung
beglichen. Hingegen solche an der Wohnung oder am Gebäude, sowie Wasserschäden die vom Nachbarn verursacht wurden, zahlt die Haushaltsversicherung nicht. Hier braucht es eine Eigenheimversicherung.
!! Achtung: Wenn Sie z. B. bei einem Gewitter oder bei Regen das Fenster offenlassen, Ihnen im Winter eine Leitung einfriert und platzt, weil Sie nicht ausreichend heizen oder Ihre Badewanne übergeht, fällt das unter „grobe Fahrlässigkeit“ und die meisten Versicherungen steigen aus.
Was deckt die Haushaltsversicherung ab:
Die Kosten für das Reparieren der kaputten Rohre oder Geräte oder das Entfernen einer Verstopfung werden jedoch nicht von der Haushaltsversicherung übernommen. Diese Kosten - bis auf die Reparatur der Geräte - trägt normalerweise die
Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers.
💡Gut zu wissen:
Ist es Ihr Haushaltsgerät, das einen Wasserschaden verursacht, haften Sie als Wohnungseigentümer:in oder Mieter:in eventuell auch für alle Schäden, die in der Folge an oder in einer Nachbarwohnung oder an der Bausubstanz des Gebäudes entstanden sind. Mit einer
Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie, wenn die Schadensursache bei Ihnen zu finden ist, jedoch abgesichert bzw. eine solche ist
in der bestehenden Haushalts- oder Eigenheimversicherung inkludiert.
Leitungswasserschaden in der Mietwohnung
Liegt bei einem Leitungswasserschaden keine grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Mieter:innen vor, z. B. bei einem Rohrbruch, stehen die Vermieter:innen in der Verantwortung. Sobald die geschädigten Mieter:innen den Vorfall gemeldet haben, können sie eine Behebung des Wasserschadens fordern. Sollten die Wohnräume durch Schäden beeinträchtigt sein, hat man als Mieter:in außerdem Anspruch auf eine Mietzinsminderung.
Was tun bei einem Wasserschaden?
Ob Sie bei einem Wasserschaden gut abgesichert sind, erfahren Sie bei einem Polizzencheck, den Sie bei den unabhängigen Versicherungsmakler:innen in Ihrer Nähe machen können. Es lohnt sich!
#ihrversicherungsmaklerihrvorteil