Was gibt es im Winter Schöneres als ein kuscheliges Heim mit Kerzenschein oder für die Sportlichen unter uns coole Skipisten und vielfältige Wintersportmöglichkeiten? Damit der Winter auch genussreich bleibt, sollte man auf den richtigen Versicherungsschutz achten.
Haushalts- und Eigenheimversicherung:
Kaminfeuer und offene Kerzen sind in der weihnachtlichen Zeit in fast jedem Haushalt zu sehen. Das wärmende Licht birgt allerdings auch Gefahren und so ist zu keiner anderen Jahreszeit das Brandrisiko so hoch wie zu Ende des Jahres. Egal ob das Feuer durch brennende Kerzen oder elektrisches Licht in Form eines Kabelbrandes ausgelöst wurde, mit einer Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung können Sie sich vor etwaigen Brand- und Folgeschäden schützen. Dabei ist es sehr wichtig, den Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Auch an Feiertagen sollte zumindest sofort eine Mail an die Versicherung mit der Schadensmeldung gesendet werden.
DOCH ACHTUNG!
Oft werden bei Brandschäden keine Versicherungen ausbezahlt, da grobe Fahrlässigkeit vermutet wird. Bei offenem Feuer liegt bereits bei kurzem Verlassen des Raumes grobe Fahrlässigkeit vor! Deshalb bitte niemals ein offenes Feuer bzw. eine Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen.
Haftpflichtversicherung/private Unfallversicherung:
Ski fahren, Eislaufen und Langlaufen. Die beliebtesten Wintersportarten der Österreicherinnen und Österreicher bieten neben Spaß und Bewegung auch Risiken. Besonders Unfälle mit Dritten können erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen. Davor kann Sie eine Haftpflichtversicherung schützen. Bei Unfällen mit Eigenverletzung greifen Sie am besten auf eine private Unfallversicherung zurück.
Schneeräumpflicht:
Vor allem für Hausbesitzer gilt im Winter die Schneeräumpflicht! Gehwege am eigenen Grundstück aber auch an die eigene Liegenschaft angrenzende öffentliche Wege, Gehsteige und Stiegen müssen geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht gilt von MO-SO und an Feiertagen von 6-22 Uhr. Auch Mieter sind nicht immer davor gefeit, den Weg vor ihrem Gebäude zu räumen und zu streuen. Der Vermieter hat das Recht, die Räumungspflicht an den jeweiligen Mieter abzutreten.
DAHER UNBEDINGT DEN MIETVERTRAG KONTROLLIEREN!
Sollte ein Unfall auf Ihrem Grundstück bzw. an angrenzenden Wegen passieren, haftet bei nicht grob fahrlässigen Handeln (also dem Nicht-Räumen des Weges) die Haftpflichtversicherung.
Gerne berät Sie Ihr unabhängiger Versicherungsmakler und arbeitet gemeinsam mit Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot aus, damit Sie im Fall der Fälle nicht vor einer erheblichen Einkommenslücke stehen. Die Liste aller Versicherungsmakler in Salzburg finden Sie
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Foto: grossarltal.info