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Die 5 wichtigsten Versicherungen für Angestellte

Dame jung und alt

Arbeiter und Angestellte in Österreich sind durch die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung bereits in drei wichtigen Bereichen abgesichert. Doch Sie sollten sich von diesen Grundversicherungen nicht in falscher Sicherheit wiegen lassen. Gesellschaftliche Veränderungen – demografischer Wandel, Personalmangel, Pandemien – machen die Notwendigkeit von privaten Zusatzversicherungen deutlich. 

Einige davon sind sogar gesetzlich verpflichtend, so etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autolenker, andere wiederum können auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Wir verraten Ihnen, welche 5 Versicherungen unselbstständig Beschäftigte abschließen sollten, um sich und ihre Familien vor finanziellen Notlagen zu schützen.

1. Berufsunfähigkeitsversicherung

Unfall, psychische Erkrankungen, Krebs oder Erkrankungen des Bewegungsapparates können Personen aller Altersgruppen betreffen. Die staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit wurde in den letzten Jahren enorm eingeschränkt, deshalb ist eine private Alternative sinnvoll. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gleicht bei Verlust der Arbeitskraft den Wegfall des Einkommens aus. Kann man seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben, dann greift die BU-Versicherung. Als berufsunfähig gilt man dann, wenn man für sechs Monate maximal 50 Prozent seiner Arbeitsleistung erbringen kann. Dies muss mittels ärztlichen Attests bestätigt werden. Die BU-Versicherung ist dazu da, den Lebensstandard bis zur Erreichung des Pensionsalters durch regelmäßige Renten zu erhalten. Je früher man die Versicherung abschließt, umso geringer sind die zu zahlenden Prämien. Risikobehaftete Berufe werden meist mit höheren Prämien versehen. Dabei spielt der Prognosezeitraum eine wichtige Rolle. Er gibt an, wie lange die Berufsunfähigkeit bestehen muss, damit man Anspruch auf die Rente hat. 

2. Private Krankenversicherung

Im Falle von Krankheit oder Unfall ist die Grundversorgung für alle Berufstätigen durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Allerdings sind die Krankenhäuser aufgrund von Personalmangel und Pandemien zunehmend überlastet. Um lange Wartezeiten, die Unterbringung in Mehrbettzimmern sowie hohe Kosten für Zusatzleistungen zu vermeiden, sollte eine private Krankenversicherung angedacht werden. Sie ermöglicht Ihnen die Wahl des Krankenhauses, die Unterbringung in einem komfortablen Ein- oder Zweibettzimmer sowie die freie Arztwahl. Auch Bereiche der Alternativmedizin, Physiotherapie, Brillen sowie Zahnregulierungen sind inkludiert. Wird die Versicherung für Kinder abgeschlossen, dann werden auch die Begleitkosten der Eltern übernommen. Diese private Zusatzversicherung kann durch weitere Bausteine ergänzt werden, beispielsweise kann im Falle eines Krankenhausaufenthaltes die Auszahlung eines Tagegeldes vereinbart werden. Wie bei vielen Versicherungen richtet sich auch hier die Höhe der Prämie nach dem Alter sowie etwaigen Vorerkrankungen. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, umso besser. Achten Sie auch auf die Höhe der Selbstbehalte – diese verringern zwar die Prämie, können aber im Schadensfall zu einer finanziellen Belastung führen. 

3. Private Unfallversicherung


Da mit der gesetzlichen Unfallversicherung nur Unfälle im Arbeitsumfeld und auf dem Weg dorthin gedeckt sind, wird eine private Variante dringend empfohlen. Die meisten Unfälle passieren nämlich in der Freizeit – speziell im Haushalt. Zwar übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Erstversorgung, doch die Folgen einer dauernden Invalidität, Heil-, Bergungs- und Rückholkosten, der Todesfall sowie Tage- und Spitalgeld sind nicht gedeckt. Bei bleibenden Schäden sind auch Kosten für unterstützende Maßnahmen wie Haushaltshilfen, Reinigungspersonal und die Essensversorgung in der Versicherung enthalten. Vorsicht, viele Krankheiten gelten nicht als Unfallfolge. Ausnahmen bilden Kinderlähmung, durch Zeckenbisse übertragene FSME, Tollwut und Wundstarrkrampf – sie werden durch die private Unfallversicherung gedeckt. Der Versicherungsschutz startet nicht automatisch mit dem Abschluss der Polizze, sondern mit dem darin vereinbarten Zeitraum und nach Bezahlung der ersten Prämie. Es kann aber auch eine verfrühte Deckungsübernahme beschlossen werden. Arbeitsunfähigen Personen und Personen mit psychischen Erkrankungen bleibt diese Möglichkeit verwehrt, sie können sich nicht versichern lassen.

4. Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie bei Schäden gegenüber anderen Personen und fremden Eigentum vor den damit verbundenen Kosten. In Österreich ist die private Haftpflicht meist in der Haushaltsversicherung inkludiert. Die Privathaftpflichtversicherung kommt vor allem in Situationen des täglichen Lebens zum Einsatz und wird deshalb auch Allgefahrenversicherung genannt. Grundsätzlich deckt die Versicherung Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden. Besonders Personenschäden sind ein kostspieliges Unterfangen und sollten mit einer hohen Deckungssumme versehen werden. Im Schadensfall übernimmt der Versicherer grundsätzlich zwei Funktionen für den Versicherten: Zum einen überprüft er die Berechtigung der Forderung und weist diese gegebenenfalls zurück. Zum anderen begleicht er die Kosten bis zur vereinbarten Schadenssumme. Erst im Nachhinein wird abgeklärt, ob der Schaden auf vorsätzlichen Verhalten beruht und gegebenenfalls eine Rückerstattung der Kosten vom Versicherungsnehmer eingefordert. 


5. Pensionsvorsorge

Die Gesellschaft wird immer älter und in Zukunft wird es zu wenig junge Menschen geben, um die gesetzliche Pensionsvorsorge zu stützen. Damit Sie Ihren Lebensstandard auch im Rentenalter noch halten können, sollten Sie frühzeitig eine private Pensionsversicherung abschließen. Hierfür gibt es eine Vielzahl an Produkte wie die Erlebens- und Ablebensversicherung oder die Rentenversicherung. Die Versicherungsprodukte unterscheiden sich meist je nach Risikobereitschaft und Art der Auszahlung. Letztere ist monatlich als Rente oder am Ende der Laufzeit als Einmalbetrag möglich. Auch kann man zwischen einer fondsgebundenen oder indexgebundenen Variante wählen. Während die Erlebensversicherung erst bei Erreichung der Vertragslaufzeit in Kraft tritt, wird die Ablebensversicherung beim Ableben des Versicherungsnehmers an die begünstigten Personen ausbezahlt. Auch eine Kombination beider Produkte ist möglich.

Welche Versicherungen Angestellte letztendlich abschließen sollten, hängt von der persönlichen Situation ab. Mit der zuvor genannten Auswahl sind Sie allerdings für die häufigsten Schadensfällen im beruflichen und privaten Rahmen versichert. Lassen Sie sich deshalb von unseren unabhängigen Versicherungsmakler:innen individuell beraten. Sie verraten Ihnen, welche Versicherungsprodukte Sinn ergeben und finden das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. 


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