Die 3 wichtigsten Versicherungen für Kinder
Kinder machen den Alltag von Erwachsenen bunter und lebhafter. Leider sind da auch Missgeschicke und Schäden vorprogrammiert: kaputte Möbel in der Wohnung von Freunden, eine Schramme im Auto des Nachbarn oder eine Verletzung auf dem Spielplatz. Für diese kleinen und großen Sorgen aller Art braucht es die richtigen Versicherungen, um als Elternteil nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.
Wir verraten Ihnen, welche drei Versicherungen Sie für Ihr Kind abschließen sollten und unter welchen Umständen bereits eine Mitversicherung vorliegt:
1.
Haftpflichtversicherung
Kinder sind ab dem vollendeten 14. Lebensjahr deliktsfähig und schadensersatzpflichtig. Im Normalfall sind sie bis zum 18. Lebensjahr automatisch über die Eltern haftpflichtversichert. Diese Mitversicherung verlängert sich bei Schul-, Berufsausbildung oder Studium bis höchstens zum 27. Lebensjahr. Es wird allerdings vorausgesetzt, dass die Kinder im selben Haushalt wohnen und über kein eigenes Einkommen verfügen. Auch Stief-, Pflege-, Enkel- und Adoptivkinder können mitversichert werden. Verursacht ein Kind außerhalb der Schule Schäden oder verletzt Dritte, übernimmt im Normalfall die Privathaftpflichtversicherung der Eltern die Kosten. Während Ferialjobs kann es durchaus sein, dass der Verdienst von Jugendlichen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt und somit die Mitversicherung über die Eltern für diesen Zeitraum entfällt. Um sicherzugehen, dass Ihr Kind jederzeit über eine Haftpflichtversicherung verfügt, sollten Sie Ihre bestehenden Versicherungen von Experten überprüfen lassen.
2. Private Unfallversicherung
Neben der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung ist es ratsam, auch über eine private Absicherung Ihres Kindes nachzudenken. Ab dem letzten Kindergartenjahr sind Unfälle im Kindergarten oder der Schule sowie auf dem Weg dorthin durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Die Erstversorgung von Freizeitunfällen übernimmt die Krankenkasse, jedoch nicht die Behandlung von Spätfolgen. In diesem Fall macht sich eine private Unfallversicherung bezahlt, damit Sie Ihrem Kind im Bedarfsfall die bestmögliche Behandlung zukommen lassen können. Eigens für Familien gibt es gebündelte Versicherungsprodukte am Markt, die alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder im Versicherungsumfang inkludieren. Notieren Sie sich, ab welchem Zeitraum Ihr Kind nicht mehr von diesem Familienschutz profitiert und kümmern Sie sich frühzeitig um eine gesonderte Absicherung.
3. Lebensversicherung der Eltern
Besonders junge Familien sollten sich frühzeitig absichern, denn ein Schicksalsschlag kann Hinterbliebene in den finanziellen Ruin treiben. Eine Risikolebensversicherung, auch Ablebensversicherung genannt, ist in solchen Fällen eine sinnvolle Zusatzversicherung. Eltern sollten sich vor allem gegenseitig absichern, damit der verwitwete Partner weiterhin den eigenen Lebensstandard und den der Kinder aufrechterhalten kann. Bei Alleinerziehenden ist diese private Zusatzversicherung noch wichtiger, damit den Kindern im Ernstfall genügend finanzielle Mittel für Ausbildung und Studium zur Verfügung stehen. Bleiben minderjährige Kinder nach einem Todesfall ohne Eltern, wird das Geld bis zur Volljährigkeit von einem Bezugsberechtigten verwaltet. Dadurch, dass Versicherungssumme und -dauer individuell festgelegt werden, können auch Familien mit geringen finanziellen Mitteln diese Versicherung abschließen. Aufnahmeprüfungen, Studienbeginn und Krankenhausaufenthalte Ihrer Kinder sind Sondersituationen, für die Sie möglicherweise zusätzliche Absicherungen benötigen:
Versicherungsschutz bei Aufnahmeprüfung
Schüler:innen sind während der Schulzeit, im Rahmen von schulischen Aktivitäten und auf dem Weg dorthin über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Verletzt sich ein Kind allerdings während einer Aufnahmeprüfung für eine neue Schule, wird die Kostenübernahme zur Streitfrage. Bei der angehenden Schule gilt das Kind erst als Schüler:in, sobald der Aufnahmetest tatsächlich bestanden wurde. Um sich in solchen Situationen keine Sorgen über die Kostenübernahme machen zu müssen, sollten Sie für Ihr Kind eine private Unfallversicherung abschließen. Diese garantiert in der Regel einen weltweiten und ortsunabhängigen Schutz und ist besonders bei dauernder Invalidität eine finanzielle Stütze.
Versicherungsschutz für Studierende
Studierende sind bis zur Höchstgrenze von 27 Jahren ebenfalls automatisch bei den Eltern mitversichert, auch dann, wenn sie für das Studium aus dem Elternhaus ausgezogen sind. Zusätzlich können sie sich über die österreichische Hochschülerschaft gesondert absichern und sind so im Rahmen von Universitätsveranstaltungen unfall- und haftpflichtversichert. Bei Auslandssemestern muss allerdings beachtet werden, dass der Versicherungsschutz möglicherweise nicht greift – beispielsweise bei Aufenthalten in den USA, Kanada oder Australien.
Übernahme von Begleitkosten
Muss Ihr Kind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls längere Zeit im Krankenhaus verbringen, möchten Sie ihm als Elternteil verständlicherweise vor Ort zur Seite stehen – Tag und Nacht. Nächtigungen und Verpflegung für Begleitpersonen sind nur bei Kindern bis zum Säuglingsalter kostenlos, darüber hinaus müssen Eltern die Spesen selbst tragen. Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt können diese Ausgaben schwer ins Gewicht fallen. Eine Begleitkostenversicherung oder eine Sonderklassenversicherung schafft hier Abhilfe und übernimmt die Begleitkosten der Eltern.
Was gilt es bei Abschluss einer Versicherung für Kinder zu beachten?
Generell sollten Sie bedenken, dass ein frühzeitiger Versicherungsabschluss die Prämienhöhe verringert. Eltern sollten sich daher von unabhängigen Versicherungsmakler:innen umfassend beraten lassen und alle notwendigen Versicherungen für Ihren Nachwuchs bereits im Kindesalter abschließen. Letztendlich werden Ihnen Ihre Kinder diese Voraussicht danken.
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