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Wichtiger denn je:
Absicherung von Berufs- und Betriebsrisiken

Schreibtisch mit Laptops und Papier
„Wo gehobelt wird, fliegen Späne.“ Wer beruflich aktiv ist, ist auch bei sorgsamem Vorgehen nicht davor gefeit, dass mal ein Fehler oder ein Schaden passiert. Ein solcher Fehler kann jedoch zu einer Schadensforderung beispielsweise von Kundenseite führen. Dafür ist die Berufshaftplicht da. Abhängig von der Branche können die Risikobereiche Personen- und Sachschäden oder/und Vermögensschäden sein.

Sind bei Berufsgruppen die Vermögensschäden das größte Risiko, so wird dieses durch eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung abgesichert. Für einige Berufe ist ein solcher Abschluss Voraussetzung, um eine Berufserlaubnis zu erhalten. Dazu zählen Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler und Wirtschaftsprüfer. Diese Versicherung bietet zugleich einen passiven Rechtsschutz und übernimmt die Kosten für die Wiedergutmachung bis zur Deckungssumme, wenn ein berechtigter Anspruch vorliegt.  

Bei Personen- und Sachschäden schützt die Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn betriebsexterne Personen Schäden durch die betriebliche Tätigkeit erleiden, so gilt die Haftung für den Unternehmer bzw. die Unternehmerin unbegrenzt, egal ob er oder sie selbst oder die MitarbeiterInnen diesen verursacht haben. Es können aufgrund dessen hohe finanzielle Belastungen drohen, selbst wenn die Forderungen einer rechtlichen Grundlage entbehren. Die Betriebshaftpflichtversicherung befriedet gerechtfertigte Ansprüche und hilft ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Je nach Branche sind in der Betriebshaftpflicht spezielle Leistungen inkludiert bzw. sind Zusatzleistungen, wie beispielsweise Umweltpakete für produzierende Betriebe relevant.

Wichtig: Als UnternehmerIn unbedingt für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften im Betrieb sorgen! Der Versicherer kann vom Vertrag aussteigen, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften verletzt oder ihre Verletzung duldet! Ebenso hat der Versicherer keine Verpflichtung zur Leistung aus einem Schadensfall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine in leitender Stelle tätige Person den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeiführt.

Das Um und Auf für Sie als UnternehmerIn ist eine profunde Beratung durch den unabhängigen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens. Die Verantwortung für einen Betrieb zu tragen, ist eine große Herausforderung. Da ist es zumindest sehr beruhigend, die optimale Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.

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